Fragen und die Antworten vom Kieferorthopäden
Fragen und die Antworten vom Kieferorthopäden

Fragen und die Antworten vom Kieferorthopäden

Wann sollte man den Kieferorthopäden aufsuchen?

Etwa im 9. / 10. Lebensjahr empfiehlt es sich bei den meisten Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Beim offenen Biss, der Progenie und dem Kreuzbiss wird vom allg. Zahnarzt bereits im 5./6. Lebensjahr eine Konsultation beim Kieferorthopäden angeraten.

Was passiert beim 1. Termin?

Eine Vorstellung beim Kieferorthopäden kann jederzeit ohne Überweisung erfolgen.

Es wird beim sogenannten Beratungstermin der Zahnstatus erhoben, die Kariesanfälligkeit des Gebisses, der Zustand des Zahnfleisches festgestellt sowie die kieferorthopädische Diagnose notiert.

Danach wird von der behandelnden Ärztin festgelegt, ob eine Behandlungsaufnahme bereits beim 2. Termin erfolgt oder ob Kontrolltermine in größeren Abständen vorerst ausreichen oder eventuell eine Behandlung derzeit nicht indiziert ist.

Wie erfolgt die kieferorthopädische Behandlungsaufnahme?

Zur Behandlungsaufnahme gehören für die korrekte Diagnostik:

Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer und ein Situationsbiss; zwei spezielle Röntgenbilder (Orthopantomogramm und Fernröntgenseitbild) zur Feststellung der Zahnzahl, der Zahnkeimlage, der Kieferlage und des Kieferwachstums und Fotos (frontal, seitlich und ggfls. intraoral) für die Profilanalyse und zur Erkennung von Symmetrieabweichungen.

Muss der Versicherte bei der Krankenkasse den Heil- und Kostenplan (HKP) einreichen?

Nach der abgeschlossenen Diagnostik wird der genaue, individuelle Heil- und Kostenplan erstellt und von unserer Praxis an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse geschickt.

Bei Privatversicherten wird der Heil- und Kostenplan dem Patienten oder seinen Eltern zugeschickt, da in diesen Fällen der Patient der Vertragspartner des Kieferorthopäden ist, nicht die private Krankenversicherung des Patienten.

Wann beginnt die aktive kieferorthopädische Behandlung?

Nach der Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse, dem Kieferorthopäden und dem Patienten oder seinen Eltern gegenüber beginnt die Behandlung, das heißt es erfolgt eine ausführliche Therapiebesprechung und z. Bsp. der Abdruck für die erste Spange wird genommen. Dann erhält der Patient 4-7 Tage später seine Spange.

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Unsere Praxis

Ganzheitliche Kieferorthopädie
Jia-Li Chen
Immanuelkirchstraße 27
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