Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen
Beginn der kieferorthopädischen Behandlungen bei Erwachsenen
Die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen (Behandlungsbeginn erfolgt nach dem 18. Lebensjahr) – ist natürlich in Abhängigkeit von der Diagnose – in vielen Fällen noch sehr sinnvoll, obwohl hierbei vorrangig Zahnfehlstellungen korrigiert werden.
Anteil der Erwachsenenbehandlung
In unserer Praxis erhöhte sich in den letzten 10 – 15 Jahren der Anteil der Erwachsenenbehandlung deutlich – meist handelt es sich hierbei um Korrekturen von engstehenden Frontzähnen, Lückenschluss im Front- und Seitenzahnbereich, präprothetische und präimplantologische Maßnahmen.
Wahl einer festen Spange oder Kunststoffschienen
Aus absolut verständlichen und nachvollziehbaren Gründen wünschen sich fast alle kieferorthopädischen Patienten im Erwachsenenalter die Aligner-Behandlung. Es ist jedoch aus rein fachlichen Gründen nicht immer sinnvoll, auf die Bracket-Behandlung zu verzichten, da nicht alle Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen mit den Kunststoffschienen erfolgreich behandelt werden können. Genauso ist es umgekehrt: es gibt manchmal kleinere Zahnfehlstellungen, die sich besser mit den Alignern therapieren lassen, vorausgesetzt diese werden ebenso wie die ganz normalen abnehmbaren Spangen auch 20h/Tag getragen.
Kosten für die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter
Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter (Beginn der Behandlung nach dem 18. Geburtstag!) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn es medizinisch erforderlich ist, die kieferorthopädische mit einer kieferchirurgischen Behandlung zu kombinieren.
Die Indikation muss dann auch von einem Kieferchirurgen bestätigt werden und wird fast immer gutachterlich geprüft.
Hinweise zur Krankenversicherung
Zeitpunkt der Behandlungsaufnahme
Der Zeitpunkt der Behandlungsaufnahme wird von der Kieferorthopädin nach der ersten Vorstellung in unserer Praxis festgelegt. Hierbei kann aus rein fachlicher Sicht entschieden werden, da weder das Zahnalter noch der Behandlungsbedarfsgrad (KIG-System bei gesetzlich Versicherten) zu Einschränkungen führen könnte.
Privater Heil- und Kostenplan
der Nach abgeschlossener Diagnostik (Abdrücke, Röntgenbilder, Fotos und jeweils die entsprechende Auswertung) wird der private Heil- und Kostenplan dem Patienten / Eltern des Patienten zugeschickt, der sich damit an seine private Krankenversicherung und / oder Beihilfe wenden kann, um evtl. nur Zuzahlungen oder die gesamte Kostenübernahme zu erhalten.
Nach abgeschlossener Zahlungspflicht des Patienten gegenüber dem Kieferorthopäden
Zahlungspflichtiger gegenüber dem Kieferorthopäden ist in jedem Fall der Patient selbst, auch wenn vielleicht bestimmte Gebührenpositionen zwar abrechnungsfähig, jedoch im Einzelfall von der PKV nicht erstattungsfähig sind.